AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH (Stand 20.04.2017)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie gegebenenfalls ergänzender Vertragsbedingungen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. AGB des Kunden finden, auch wenn MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.
1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung der AGB MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
1.3 Darüber hinaus gelten die weiteren Vertragsbedingungen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH insbesondere zu Kaufverträgen, Mietverträgen sowie zu Service- und Wartungsvereinbarungen. Diese sind bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH einzusehen oder werden auf Anfrage zugesandt.
1.4 Die AGB gelten, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Änderungen oder Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
1.6 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann die Vertragsbedingungen insoweit ändern, wie diese Änderungen auf neue Umstände bei der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der regulatorischen Änderungen von Kosten für besondere Netzzugänge oder Zusammenschaltungen oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Zugang gewährt, zurückzuführen sind. 17.4 bleibt unberührt.
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1 Angebote von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH sind, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, vorbehaltlich der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Geschäftsführung der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unverbindlich und freibleibend.
2.2 Auftragserteilungen durch den Kunden sind als Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu qualifizieren. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zustande. Erfolgt die Leistung durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Sollten sich bei Umsetzung technische Details herausstellen, die einer Umsetzung aus der Sicht MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH entgegenstehen, kann MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird hiervon umgehend informiert.
2.4 Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. Das für einen Kostenvoranschlag berechnete Entgelt wird gutgeschrieben, sofern aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt und ausgeführt wird und eine entsprechende Vereinbarung schriftlich auf dem Kostenvoranschlag vermerkt ist.
2.5 Nachträgliche Auftragsänderungen oder Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH.
2.6 Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die notwendigen Frequenzen und Übertragungswege verfügbar sind, dass etwaige für die Erbringung der Leistung notwendige Genehmigungen der Bundesnetzagentur vorliegen, dass die baulichen Voraussetzungen und amtliche Genehmigungen für bauliche Maßnahmen und etwaige Einverständniserklärungen des Eigentümers oder Besitzers des zu nutzenden Grundstückes vorliegen und dass der Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt (nachgewiesen durch eine Auskunft einer der großen Wirtschaftsauskunfteien).
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Preise reine Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Spesen und Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
3.2 Preisänderungen der im Vertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens 2 Monate liegen und nach Vertragsabschluss sich für MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH die von ihr zu entrichtenden Listenpreise hinsichtlich der zu liefernden Leistungen geändert haben. In diesem Fall ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH berechtigt, den Preis entsprechend der Änderung anzupassen. Dies gilt sinngemäß auch für die Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und für den Fall, dass sich die Lieferung verzögert, weil der Kunde seiner Verpflichtung, die Leistungen rechtzeitig abzunehmen, nicht nachkommt.
3.3 Der Rechnungsbetrag sofort Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarte Abzüge sind unzulässig. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH bietet den Kunden die Möglichkeit des Bankeinzugs nach Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats. Für regelmäßige Rechnungen, welche nicht per Lastschriftmandat eingezogen werden, erhebt MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH eine Gebühr laut der allgemein gültigen Preisliste.
3.4 Zahlungen gelten erst dann als erbracht, wenn sie unmittelbar an die MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erfolgen und diese darüber verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel werden nicht entgegengenommen.
3.5 Vergütungen für laufende Vertragsleistungen sind, soweit nicht Anders vereinbart, für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und werden dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraumes in Rechnung gestellt. Soweit nichts Anderes vereinbart gilt als Abrechnungszeitraum der Monat. Bei Vertragsbeginn oder Vertragsende innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Vergütung zeitanteilig in Rechnung gestellt.
3.6 Bei Leistungen in Bezug auf MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.
3.7 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend angepasst.
4. Vertragsinhalt, Pflichten des Kunden
4.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem entsprechenden Angebot, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung, sowie ergänzend ggf. aus dem Handbuch. Produktbeschreibung und Handbuch können jederzeit bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH eingesehen werden. Das Angebot beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden, insbesondere der von diesem mitgeteilten hard- und softwaretechnischen System und Einsatzumgebung. Das Angebot gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien wieder.
4.2 Die Preis- und Leistungsgefahr geht bei Direktlieferungen auf den Kunden direkt ab dem Auslieferungswerk bzw. Distributionszentrum über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH berechtigt, Schadensersatz, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Mit dem Annahmeverzug geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
4.3 Der Kunde benennt MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren. Für den Fall, dass der durch den Kunden benannte Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, ist eine Vertretung zu benennen.
4.4 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH darf, soweit sie nicht Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbarer Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde dies darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die jeweilige Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung nicht erkennbarer Schäden, hat der Kunde diese zwei Wochen, nachdem er von ihnen Kenntnis genommen hat, MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH anzuzeigen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere jederzeitigen Zugang zu den Installationsstandorten oder sonstigen relevanten Arbeitsbereichen ermöglichen. Außerdem sorgt der Kunden dafür, einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und stellt vorhandenes Analysematerial zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, trägt der Kunde Infrastrukturkosten wie Stromkosten, Wasserkosten, Kommunikationskosten, Instandhaltungs- und Reinigungskosten sowie anfallende Verbindungsentgelte und stellt vorhandene Übertragungsgeräte kostenlos zur Verfügung. Der erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten durch den Kunden bereitzustellen.
4.7 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, anfallende Arbeiten per Remotesupport durchzuführen. Gegebenenfalls erforderliche Software wird durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH gestellt und installiert. Das für den Remotezugang kundenseitig erforderliche technische Equipment (z. B. ISDN-Anschluss, Internet-Anschluss oder VPN Access) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und muss vom Kunden auf seine Kosten bereitgestellt werden.
4.8 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auf Dritte übertragen.
4.9 Der Kunde wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unverzüglich schriftlich über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand für MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde hat im Falle einer Störung die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH.
4.10 Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserfüllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 25% des Wertes der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen beläuft. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.11 Sollte die Auftragsausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein oder sich verzögern, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mehrkosten, insbesondere für die doppelte Anfahrt, zu tragen.
4.12 Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. Der Kunde hat seine Daten in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen. Von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH vorgehaltene Sicherungen kundenrelevanter Daten sind als freiwillige Serviceleistung MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu verstehen und begründen keinen Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit.
4.13 Soweit es sich um vermietete Systeme handelt oder um Systeme für die der Kunde einen Service- oder Wartungsvertrag bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH abgeschlossen hat, ist der Kunde nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Systems vorzunehmen.
5. zusätzliche Pflichten und Haftung des Kunden bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH-Verträgen
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unverzüglich über jede Änderung seiner bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können.
5.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH SIM-Karte unverzüglich dem MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden:
5.3.1 das MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Netz sowie MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
5.3.2 keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen;
5.3.3 keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
5.3.4 nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;
5.3.5 Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife);
5.3.6 die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;
5.3.7 keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist;
5.3.8 keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen.
5.3.9 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5.3 ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH von sämtlichen, aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zudem auf Schadenersatz.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die Erbringung der Leistung durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erforderlich einen Grundstückseigentümernutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
5.5 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, www.bundesnetzagentur.de) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.
6. Zahlungsverzug, Einwendungen
6.1 Bei Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:
6.1.1 alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, wenn die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20% der fällig zu stellenden Forderungen und mindestens 75,00 EUR beträgt und/oder
6.1.2 die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat.
6.1.3 den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages mindestens aber 75,00 EUR in Verzug kommt. Schadensersatzansprüche von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH bleiben unberührt.
6.2 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist weiter berechtigt, ab Verzug Mahngebühren i. H. v. 10,00 EUR oder die tatsächlich entstehenden Mahn- und sonstigen Verzugskosten zu berechnen. Dazu gehören auch im Falle einer Abbuchung auf Basis der Einzugsermächtigung sowie einer Rückbuchung, wegen der Unterdeckung des Kontos des Kunden, die dadurch entstandenen Kosten. Befindet sich der Kunde in Verzug, können - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens - bei Kaufleuten Unternehmern Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz tagesgenau berechnet werden.
6.3 Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 5 Werktagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Höhere Gewalt entbindet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH von der Leistung und von Schadenersatz. Fälle höherer Gewalt sind außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse und Umstände, insbesondere Kriege, Revolutionen, Terroranschläge etc.
7.2 Höhere Gewalt im Sinne von Ziff. 7.1 und unverschuldete Betriebsstörungen (beispielsweise Streiks, Aussperrung, Maschinendefekt, Ausfall der Produktion, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen etc.) und sonstige, von der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nicht zu vertretende Umstände (wie beispielsweise fehlende oder verzögerte Selbstbelieferung, Rohstoff- und Energiemangel, Ausfall von Vorlieferanten - beispielsweise aufgrund von Insolvenz, Vergleich oder sonstiger (teilweiser) Einstellung oder Störung der Produktion, Verkehrsstörung etc.), entbinden MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH von der Liefer- und Leistungspflicht und berechtigt sie im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung sowie die Leistung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die nicht im Einflussbereich der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH liegen und dieser unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH gleichfalls für die Dauer der Behinderung die Lieferung sowie die Leistung einschränken oder einstellen.
8 Termine und Fristen
8.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit nichts Anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ihrerseits die für sie notwendigen Lieferungen und Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
8.2 Ca.-Angaben zu Fristen und Terminen und genannte Plantermine begründen keine Fälligkeit, sondern geben lediglich den frühesten Zeitpunkt zur Bewirkung der Leistung an. Im Vertrag vereinbarte Fristen und Termine begründen kein Fix-Geschäft, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Solche Fristen und Termine werden hinfällig, wenn der Auftragsinhalt nachträglich geändert wird oder Wartezeiten oder Arbeiten anfallen, die nach diesen Bedingungen zusätzlich zu vergüten sind.
8.3 Gerät MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH beruht. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu vertreten ist.
8.4 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
8.5 Werktage im Sinne dieser Vereinbarung sind Montag bis Freitag.
9 Laufzeit und Preisbindung
9.1 Die Laufzeit bei Laufzeitverträgen wird für die vertraglich vereinbarte Dauer abgeschlossen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt diese 60 Monate und beginnt mit Jahresbeginn nach vollständiger Bereitstellung aller Vertragsbestandteile.
9.2 Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals kündigen, wenn der Kunde ein Angebot MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ablehnt, gegen angemessenes Entgelt ein Upgrade seines Systems auf eine aktuelle Version durchführen zu lassen und für das beim Kunden im Einsatz befindliche vertragsgegenständliche System der Lebenszyklus abgelaufen ist oder sich nur so gravierende Mängel beseitigen oder verhindern lassen.
9.5 Der Kunde kann die Kündigung abwenden, wenn es MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH möglich und zumutbar ist, bis zum Ende der Vertragslaufzeit das jeweilige System ggf. mit zumutbaren funktionalen Einschränkungen und gegen angemessene Erhöhung der Vergütung weiterzupflegen und der Kunde sich mit einem dem entsprechenden Angebot und/oder Einschränkungen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH einverstanden erklärt. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist - unter Berücksichtigung des Vorstehenden - verpflichtet, dem Kunden im Rahmen eines angemessenen Zeitraumes vor Ausspruch einer Kündigung ein derartiges Angebot zu übermitteln.
9.6 Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 9.4. hat MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH das Recht für den Ausfall der Vertragsrestlaufzeit eine entsprechende Vergütung in Rechnung zu stellen.
9.7 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende und zur Anpassung an interne durch Material- oder Personalkosten oder durch Dritte bedingte Kostensteigerungen zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
9.8 Die Demontage und der Rücktransport eines gemieteten Systems nach Vertragsende erfolgen durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu Lasten des Kunden und werden nach entstandenen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialverbrauch abgerechnet.
10 Eigentumsvorbehalt und -übergang
10.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von Pfändungen ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
10.2 Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.
10.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH gehörender Ware erwirbt MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen auf MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auch tatsächlich übergehen. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, die dies annimmt, ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH hieran in Höhe ihrer Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihr die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert ihrer Rechte an der Ware zu. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ab und leistet seinen Verkaufserlös unverzüglich an MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH weiter. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nimmt die diesbezügliche Abtretung schon jetzt
an.
10.4 Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Fall wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH hiermit vom Kunden bevollmächtigt die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
10.5 Übersteigt der Wert der für MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH bestehenden Sicherheiten deren sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
10.6 Nimmt MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH dies ausdrücklich erklärt. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nimmt diese Abtretung an.
10.7 Teile, die durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ausgewechselt oder im Auftrag des Kunden abgebaut werden, gehen in das Eigentum MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH über, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Sachmängel/Gewährleistung
10.1 Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ebenso sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung oder natürlichem Verschleiß beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; hierzu gehört auch der Einsatz der Lieferungen und Leistungen in einer nicht von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH freigegebenen System- und Einsatzumgebung. Ansprüche sind ferner ausgeschlossen beim Verkauf von Gebrauchtwaren oder Verbrauchsgütern.
10.2 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und - analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Der Kunde hat darüber hinaus MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auch im Übrigen, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.
10.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH entweder Mängelbeseitigung – ggf. auch mehrfach - oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH angemessen berücksichtigt. Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Nacherfüllung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. Soweit eine Nacherfüllung erfolgt, geht das Eigentum an den im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Sachen mit dem Zeitpunkt des Austausches auf MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH über.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder nach Maßgabe dieser AGB Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus. Diese beläuft sich i. d. R. auf zwei Wochen. Tritt der Kunde zurück, wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH die Ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich des Wertes der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen. Die Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf Grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zu Grunde zu legen ist.
10.5 Der Kunde hat, soweit nichts Anderes vereinbart ist, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die geschuldete Leistung an einen anderen Ort, als den bei Vertragsschluss MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH benannten Einsatzort verbracht hat. Mobile Geräte und zugehörige Empfangsstationen sind zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Kunden MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu übersenden. Die Vorschrift des § 439 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
10.6 Die Vorschriften für den Rückgriffsanspruch der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
11 Rechtsmängel
11.1 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH haftet dem Kunden gegenüber für eine durch ihre Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziff. 10.1ff gilt entsprechend.
11.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zu benachrichtigen. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.
11.3 Werden durch eine Leistung von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Rechte Dritter verletzt, wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
11.3.1 dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
11.3.2 die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
11.3.3 die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
11.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziff. 14. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziff. 12.
12 Schadensersatzansprüche, Haftung
12.1 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2 Für Schäden und Aufwendungen, die nicht von (1) erfasst werden und die auf vorsätzlichen, grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haftet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Die in 12.1 bis 12.3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste, die durch Inkompatibilität der auf dem Endgeräte oder PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
12.6 Für den Verlust von Daten haftet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen der Ziff. 12.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen.
12.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen der MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH.
12.8 Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn haftet MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nicht.
12.9 Bei von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursachten Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, bestimmt sich die Haftung jedoch maximal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §44a TKG, der insoweit die Haftungshöchstgrenze darstellt.
12.10 Etwaige Schadensersatzleistungen von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH werden auf etwaige Ausfallentschädigungen gemäß des Service Level Agreements (SLA) von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH angerechnet.
13. Aufrechnung, Abtretung
13.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zustehen, ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ausdrücklich anerkannte Forderungen handelt.
13.2 Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
13.3 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann die Rechte und Pflichten aus einzelnen Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte, insbesondere einen anderen Telekommunikationsnetzbetreiber oder Telekommunikationsdiensteanbieter übertragen. Der Kunde kann widersprechen, soweit dem ein wichtiger Grund (z.B. bzgl. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde des Dritten) entgegensteht. Gleiches gilt für dem Kunden überlassenen Leistungen von Vordienstleistern.
14. Verjährung
14.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels, im Falle der Gewährleistung und bei Schadensersatz, verjähren ein Jahr nach Ablieferung bzw. Annahme der Leistung, soweit bei Hardware auch eine Montage der Hardware durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH vereinbart ist, mit
betriebsbereiter Übergabe der Hardware. Im Falle der deliktischen Haftung beginnt die Verjährung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.2 Ist der Kunde Verbraucher gelten für die Verjährung die gesetzlichen Bestimmungen.
15. Kommunikation und Datenschutz
15.1 Änderungen und Ergänzungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen und evtl. Nachträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 5 Tagen schriftlich durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH bestätigt werden.
15.2 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
15.3 Soweit MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner, soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und evtl. eingesetzten Dritten auferlegen.
15.4 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
16 Nutzungsrechte
16.1 Sämtliche Leistungen, die MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erbracht und/oder dem Kunden übergeben hat, räumt sie, soweit nichts Anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, zeitlich begrenzte (im Falle des Kaufs unbegrenzte), nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, diese bei sich bis auf Widerruf für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. Das ihm eingeräumte Nutzungsrecht kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden.
16.2 Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Versionen, Upgrades oder Updates sowie an sonstigen Korrekturen des Systems entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version des Systems. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als einen Monat beträgt - an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfältigungsstück archivieren.
16.3 Soweit Leistungen von Dritten erbracht oder überlassen werden, räumt MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH dem Kunden ebenfalls ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen.
16.4 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf allerdings dadurch nicht beeinträchtigt werden.
16.5 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH hat dem Kunden vorher eine Frist zu setzen, um für Abhilfe zu sorgen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH behält sich das Recht, Schadensersatz zu verlangen, vor.
16.6 Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Kündigung der Flatrate unberührt.
17 Sonstiges
17.1 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien, der Sitz von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH. Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes der Kunden geltend machen.
17.2 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
17.3 MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
17.4 Die AGB und Vertragsbedingungen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH können durch MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses wesentlich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln der AGB und/oder dieser Vertragsbedingungen davon betroffen sind.
17.5 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH zur Erbringung ihrer Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
17.6 Beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
17.7 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, der Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Hinweis zum Datenschutz
1. Hinweis zum Datenschutz
MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erhebt und verwendet Ihre unternehmens- und personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
2. Ihre Daten
2.1 Vertragsdaten
MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nutzt und verarbeitet die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Bei den Vertragsdaten handelt es sich um Firmenname, Firmenadresse, ggfls. Handelsregisternummer, Steuernummer, Bankverbindung sowie von Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen Anrede, Nachname, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummern sowie Email-Adressen. Während der Vertragslaufzeit werden ferner Daten über die Zahlungsabwicklung und die Umsatzdaten verarbeitet. Alle erhobenen Vertragsdaten werden zum Ende des Kalenderjahres das auf die Beendigung des Vertrages folgt gelöscht.
2.2 Verkehrs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten
Folgende Daten sind für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH relevant: die Rufnummer oder Kennung des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses, der in Anspruch genommen Dienst sowie der Beginn und das Ende der Verbindung. Ferner werden die Standortkennung, SIM-Kartennummer, sowie die Gerätenummer des Endgerätes erhoben. Weiterhin werden in der virtuellen TK-Anlage Gruppenrufnummern und Verbindungsdaten der Gruppenmitglieder gespeichert.
2.3 Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Es sei denn MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung hierzu verpflichtet bzw. es ist ausdrücklich zulässig.
2.4 Werbung
MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH nutzt Ihre Daten weder zu Werbe- noch Marktforschungszwecken.
3 Speicherung von Verkehrsdaten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung
3.1 Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH speichert diese Daten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Beträge vollständig oder verkürzt bis zu sechs Monate nach Abrechnung. Die Speicherung erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Daten, die nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses oder zum Nachweis der Entgeltabrechnung erforderlich sind, werden umgehend gelöscht.
3.2 Verkehrsdaten werden grundsätzlich um die letzten drei Ziffern gekürzt bis zu sechs Monate nach Abrechnung gespeichert. Sofern von Ihnen gewünscht können die Daten auch:
3.2.1 vollständig gespeichert, oder
3.2.2 spätestens mit der Abrechnung vollständig gelöscht werden.
Eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung ist leider nur in dem Umfang möglich, in dem eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht (verkürzte Speicherung oder vollständige Löschung), befreit dies MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH allerdings von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen oder Richtigkeit der Rechnung.
3.3 Sofern sie die vollständige Speicherung oder die Einsehbarkeit in Einzelverbindungsnachweise wünschen, sind Sie dazu verpflichtet, sofern erforderlich, Mitbenutzer, Mitarbeiter sowie die Personal- und Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darauf hinzuweisen.
3.4 Einzelverbindungsnachweis
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in Textform einen Einzelverbindungsnachweis zu beantragen. Eine Übersicht der geführten Gespräche steht Ihnen ebenfalls im Serviceportal jederzeit zur Verfügung.
4. Eintrag in öffentliche Verzeichnisse
Soweit im Produktumfang enthalten und von Ihnen gewünscht, wird MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH Ihre Daten zum Zweck des Eintrags in ein öffentliches Telefonverzeichnis weitergeben; §47 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt. Die Rufnummern sind hierbei für die Inverssuche (Telefonauskunft über die in öffentlichen Verzeichnissen eingetragenen Namens- und/oder Adressdaten bei Nennung der Rufnummer) freigegeben. Sie können hiergegen jederzeit widersprechen oder den Umfang der Veröffentlichung beschränken.
5. Rufnummernübermittlung
Alle Anschlüsse werden so eingerichtet, dass die Rufnummer des Anrufenden dem Anrufer übermittelt wird. Es besteht die Möglichkeit diese Übermittlung mittels Einstellungen am Endgerät oder in der virtuellen TK-Anlage zu unterdrücken. Es besteht die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige vom Anrufenden unterdrückt wurde, unentgeltlich abzuweisen. Bei abgehenden Anrufen unterbleibt die Anzeige der Rufnummer, wenn Sie nicht in einem öffentlichen Kundenverzeichnis eingetragen sind. Wollen Sie gleichwohl eine Rufnummernanzeige, können Sie dies beantragen. Bei angehenden SMS oder MMS Nachrichten erscheint aus technischen Gründen grundsätzlich die Nummer des Absenders. Die von einem Dritten veranlasste Weiterleitung eines Anrufs auf Ihr Endgerät kann von Ihnen unentgeltlich abbestellt werden, soweit Sie dies wünschen und es technisch möglich ist.
6. Datenaustausch mit Auskunfteien
MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von MANAGED IT-SOLUTIONS GMBH erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
7. Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz
Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und den/die Empfänger der gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und die Berichtigung falscher Daten verlangen.
8. Kontakt
Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.